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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088

Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2020/852

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können.

Sie gilt für
-> von den Mitgliedstaaten oder der Union verabschiedete Maßnahmen zur Festlegung von Anforderungen an Finanzmarktteilnehmer oder Emittenten im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Unternehmensanleihen, die als ökologisch nachhaltig bereitgestellt werden;
-> Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen;
-> Unternehmen, für die die Verpflichtung gilt, eine nichtfinanzielle Erklärung oder eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nach der Richtlinie 2013/34/EU zu veröffentlichen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juli 2022
Review vom 09. Juni 2022