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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Link zum Rechtstext

Whistleblowing-Richtlinie, Hinweisgeber-Richtlinie

Kerninhalte

Durch diese Richtlinie werden gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen festgelegt, die bestimmte Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 nachzukommen.

Links zur RechtsänderungReview vom 12. Oktober 2022
Review vom 14. April 2021 I ; II