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Zertifizierungsanforderungen F-Gase

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 der Kommission vom 17. November 2015 zur Festlegung – gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates – der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen, die fluorierte Treibhausgase enthaltende elektrische Schaltanlagen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen oder fluorierte Treibhausgase aus ortsfesten elektrischen Schaltanlagen zurückgewinnen

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von natürlichen Personen, die fluorierte Treibhausgase enthaltende elektrische Schaltanlagen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen bzw. fluorierte Treibhausgase aus ortsfesten elektrischen Schaltanlagen zurückgewinnen, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der im Einklang mit diesen Anforderungen erteilten Zertifikate.

Änderungen dieser Durchführungsverordnung werden künftig unter der übergeordneten Verordnung (EU) Nr. 517/2014 fortgeführt.