Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter (nachfolgend „Behälter“ genannt) mit folgenden Merkmalen: - Behälter sind geschweißte Behälter, die dazu bestimmt sind, einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt zu sein und Luft oder Stickstoff aufzunehmen, jedoch keiner Flammeneinwirkung ausgesetzt werden.
- Die drucktragenden Teile und Verbindungen des Behälters sind entweder aus unlegiertem Qualitätsstahl oder aus unlegiertem Aluminium oder aus nichtaushärtbaren Aluminiumlegierungen hergestellt.
- Der Behälter besteht aus einem der beiden folgenden Elemente:
- einem zylindrischen Teil mit rundem Querschnitt, der durch nach außen gewölbte oder flache Böden geschlossen ist, wobei die Umdrehungsachse dieser Böden der des zylindrischen Teils entspricht; - zwei gewölbten Böden mit gleicher Umdrehungsachse. - Der maximale Betriebsdruck des Behälters liegt bei 30 bar oder darunter, und das Produkt aus diesem Druck und dem Fassungsvermögen des Behälters (PS × V) beträgt höchstens 10 000 bar x L.
- Die niedrigste Betriebstemperatur liegt nicht unter -50 °C und die maximale Betriebstemperatur bei Behältern aus Stahl nicht über 300 °C und bei Behältern aus Aluminium oder Aluminiumlegierung nicht über 100 °C.
Sie normiert die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler von Behältern und enthält Vorschriften zur Konformität von Behältern, deren Produkt PS × V mehr als 50 bar x L beträgt, und zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie zur Überwachung des Unionsmarkts und der Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Behälter.
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