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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Heizölverbraucheranlagen (Ausgabe Juli 2022)

Link zum Rechtstext

Heizölverbraucheranlagen (Ausgabe Juli 2022)

Kerninhalte

Mit dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe werden die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne von § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der neuen Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bundeseinheitlich konkretisiert.

Teil 1 beschreibt technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen einschließlich Prüfinhalten.

Ziel des Teils 2 ist, für bestehende Heizölverbraucheranlagen, die nicht entsprechend dem Anforderungsniveau des Teils 1 ausgebildet sind, für bestimmte Sachverhalte Ersatzlösungen aufzuzeigen, die den geforderten Anforderungen gleichwertig gerecht werden.Die TRwS 791 gilt
-> für die Anforderungen an die Errichtung, Änderung und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen,
-> für die betrieblichen Anforderungen der AwSV an Heizölverbraucheranlagen und
-> für die Prüfung von Heizölverbraucheranlagen durch Sachverständige.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. September 2022