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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen (Ausgabe

September 2019

Februar 2024)

Link zum RechtstextTRBS 3151/TRGS 751

Kerninhalte

Diese Technische Regel

für Betriebssicherheit

enthält Anforderungen an Montage, Installation und Betrieb von
-> ortsbeweglichen und ortsfesten Gasfüllanlagen im Sinne

von § 18 Absatz 1 Nummer

der 3 BetrSichV,
-> Tankstellen im Sinne

von § 18 Absatz 1 Nummer 6 BetrSichV und
-> Betankungsanlagen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 8 BetrSichV
für Landfahrzeuge und dient

der BetrSichV sowie
-> der Kombination einer Tankstelle mit einer oder mehreren Gasfüllanlagen (Betankungsanlage)
für Landfahrzeuge. Die beschriebenen Maßnahmen dienen dem Schutz Beschäftigter und anderer Personen vor Druck-, Brand- und Explosionsgefährdungen

.

Sie enthält auch die sicherheitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die den vom Betrieb von Tankstellen und Gasfüllanlagen ausgehenden Brand- und Explosionsgefährdungen sowie Druckgefährdungen für Beschäftigte und andere Personen wirksam begegnen.

An Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas (LNG) werden in der Regel mehr als 3 t Flüssigerdgas in oberirdischen Behältern gelagert, daher enthält diese Technische Regel keine Anforderungen an Lagerbehälter für Flüssigerdgas mit einer Lagermenge kleiner 3 t. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es nicht möglich, derartig große Lagerbehälter mit anderen Gasfüllanlagen oder Tankstellen in räumlicher Nähe zu betreiben. Die grundlegenden Anforderungen dieser TRBS/TRGS gelten gleichermaßen auch für Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas, sofern nicht anderweitig festgelegt.

Sie beinhaltet zudem Anforderungen an Anlagen zur Lagerung und Abfüllung anderer brennbarer Flüssigkeiten, wie Diesel, Altöl und Heizöl sowie Flüssiggas, einschließlich deren Lagerbehälter, soweit sie sich im engen räumlichen oder betrieblichen Zusammenhang mit Tankstellen oder Gasfüllanlagen befinden.

Sie gilt weder für Flugfeldbetankungsanlagen noch für ortsbewegliche Tankstellen und Gasfüllanlagen

.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumEx; F2_SumGefährdb; FaSi_Gfstoff_Sum_9; FM_Gfstoff_Sum_9; Inst_Gfstoff_Sum_9
Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. März 2022 
Review vom 02. Oktober 2020