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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln (Stand: 6. November 2003)

Kerninhalte

Diese Mitteilung gilt nur für die Bewertung der Schadlosigkeit von

  • mineralischen Abfällen, die ungebunden oder gebunden in technischen Bauwerken eingebaut werden, 
  • mineralischen Abfällen, die zur Herstellung von Bauprodukten verwendet werden, 
  • Bodenmaterial, das unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht in bodenähnlichen

Anwendungen verwertet wird.

Außerdem soll sie für die Bewertung von Abfällen angewendet werden, die bei der Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung und Altlast auf- oder eingebracht werden und von außerhalb des Bereichs der schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder des Sanierungsplanes stammen.

Länderspezifische Regelungen zu Teil II und IIILänderspezifische Regelungen zu Teil II und III