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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Wasserrahmenrichtlinie)

Link zum RechtstextRichtlinie 2009/90/EG

Kerninhalte

Mit dieser Richtlinie werden technische Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG festgelegt.

Neben der Regelung der Anforderungen an die mit der Untersuchung beauftragten Labore enthält die Richtlinie Mindestleistungskriterien für Analysemethoden, die die Mitgliedstaaten anzuwenden haben, wenn sie den Gewässerzustand, Sedimente und Biota (die lebenden Grundbausteine der Ökosysteme) überwachen, und Bestimmungen über den Nachweis der Qualität der Analyseergebnisse.