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WEEE-RL

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Kerninhalte

Bei der Richtlinie 2012/19/EU handelt es sich um eine Neufassung der Richtlinie 2002/96/EG mit der Kurzbezeichnung „Waste Electrical and Electronic Equipment Directive (WEEE-RL)“, die vom 13. August 2012 bis 14. August 2018 für Geräte der Kategorien des Anhangs I gültig ist.

Ab 15. August 2018 ist die Richtlinie 2012/19/EU für alle Geräte verbindlich, wobei für die Einstufung in eine Gerätekategorie dann der Anhang III herzunehmen ist. Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten haben für die Umsetzung ins nationale Recht bis zum 14. Februar 2014 Zeit. Entsprechend wird die Richtlinie 2002/96/EG mit Wirkung vom 15. Februar 2014 aufgehoben.

Die anhaltende Marktexpansion und immer kürzere Innovationszyklen bewirken, dass Geräte immer schneller ersetzt werden und Elektro- und Elektronikgeräte eine schnell wachsende Abfallquelle bilden. Zwar wird durch relativ neue Stoffverbote dazu beigetragen, dass Neugeräte weniger gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten, stellen diese bei der Abfallentsorgung jedoch weiterhin ein großes Problem dar. Auch vor dem Hintergrund, dass zu wenige Elektro- und Elektronik-Altgeräte dem Recycling zugeführt werden und damit wertvolle Ressourcen verloren gehen

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Abfall_Sum_Getrennthaltung; ProdS_SumBescha
Tags RL 2012_19_EU; Richtlinie 2012_19; RL 2012_19; Richtlinie 2012/19/EU; RL 2012/19/EU; RL 2012/19; Richtlinie 2012/19; WEEE-Richtlinie

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