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Note
Die Richtlinie 95/50/EG wurde aufgehoben.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 95/50/EG des Rates vom 6. Oktober 1995 über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße

Link zum RechtstextRichtlinie 95/50/EG
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Kontrollen der Mitgliedstaaten von Gefahrguttransporten auf der Straße, die mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die in ihrem Gebiet am Straßenverkehr teilnehmen oder aus einem Drittland in ihr Gebiet einfahren. 
 
Sie beeinträchtigt jedoch nicht das Recht der Mitgliedstaaten, unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts die innerstaatliche oder grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Gebiet mit Fahrzeugen, die nicht unter diese Richtlinie fallen, zu kontrollieren.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. November 2022

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