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Link zum Rechtstext

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Neuntes Buch – Sozialgesetzbuch vom 19. Juni 2001

Kerninhalte

Mit dem Neunten Buch wurden das Rehabilitations- und das Schwerbehindertenrecht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen.

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