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Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1). Sie wurde zum 1. Oktober 2018 außer Kraft gesetzt. |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe in der Fassung von Juli 2000 – Anhang zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 21. August 2015 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken.
gelagert werden. |
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