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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) |
DGUV Regel |
Sie enthält in der Anlage 4 eine Beispielsammlung für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel, brennbare Flüssigkeiten und brennbare Stäube sowie für spezielle Anlagen.
Sie weist zudem auf weitere Beispiele in Regeln, Merkblättern und Informationen, die hinsichtlich des Explosionsschutzes mit dem Fachausschuss „Chemie“, Sachgebiet „Explosionsschutz“, abgestimmt sind, hin.
richtet sich in erster Linie an Unternehmer und soll eine Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben, sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. | |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGefährdb; FaSi_Gfstoff_Sum_9; FM_Gfstoff_Sum_9; Inst_Gfstoff_Sum_9 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Oktober 2024 |