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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen vom 1. April 2015 |
Link zum Rechtstext | Versicherungsaufsichtsgesetz |
Kerninhalte | Das Gesetz regelt die staatliche Beaufsichtigung der in Deutschland tätigen Versicherer und Pensionsfonds. Diese müssen staatliche Vorgaben, die der Aufnahme und des Weiterbestands des Geschäftsbetriebes dienen, berücksichtigen. Zum Beispiel müssen die Verträge dauerhaft erfüllbar sein und der Kunde muss einen gewissen Schutz haben. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Mai 2024 |