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Link zum Rechtstext

Gebühren der Sonderabfallgesellschaft

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebühren der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) vom 29. November 2023

Kerninhalte

Diese Vorschrift macht jährlich den nach § 2 Abs. 3 der Sonderabfallgebührenordnung vom 24. März 2000 maßgeblichen Prozentsatz der Zuweisungsgebühr bekannt.
Für das Jahr 2012 beträgt dieser 3 % der Entsorgungskosten.

Nach § 2 der Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung zur Organisation der Entsorgung gefährlicher Abfälle sind die maßgeblichen Prozentsätze der Gebührenermittlung zu veröffentlichen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 13. Mai 2024
Review vom 10. Januar 2024