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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht vom 7. Januar 2016

Link zum Rechtstext

Bremische Anlagenprüfverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in

  • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m² haben,
  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen oder die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben,
  • Versammlungsstätten im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht,
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen,
  • Krankenhäuser, 
  • Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten,
  • Hochhäusern,
  • Mittelgaragen und Großgaragen,
  • allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,

wenn diese Anlagen bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumSonderbauten