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Prüfverordnung

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Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht vom 3113. März 2021Dezember 2023

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung von

  • Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften,
  • CO-Warnanlagen,
  • Rauchabzugsanlagen sowie maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen,
  • selbsttätige Feuerlöschanlagen wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen,
  • nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen und Druckerhöhungsanlagen einschließlich des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage,
  • Brandmelde und Alarmierungsanlagen,
  • Sicherheitsstromversorgungen

in

  • Verkaufsstätten,
  • Versammlungsstätten,
  • Krankenhäusern,
  • Beherbergungsstätten,
  • Hochhäusern,
  • Mittel- und Großgaragen,
  • allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen,
  • stationären Einrichtungen,
  • technischer Anlagen in

    => Verkaufsstätten im Sinne des § 1 der Verkaufsstättenverordnung
    => Versammlungsstätten im Sinne des § 1 der Versammlungsstättenverordnung,
    => Krankenhäusern und Pflegeheimen,
    => Beherbergungsstätten im Sinne des § 1 Beherbergungsstättenverordnung,
    => Hochhäusern im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 1 Landesbauordnung,
    => Mittel- und Großgaragen im Sinne des § 2 Absatz 10 Nummer 2 und 3 der Garagen- und Stellplatzverordnung,
    => allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,
    => stationären Einrichtungen im Sinne des § 7 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz,
    => sonstigen baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung, soweit die Prüfung

    durch die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall angeordnet worden ist.

    nach § 51 Absatz 1 Satz 3 Nummer 23 Landesbauordnung als besondere Anforderung gestellt wurde, wenn die technischen Anlagen bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.

    Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumSonderbauten
    Links zur Rechtsänderung

    Review vom 01. Februar 2024
    Review vom 11. November 2021
    Review vom 05. November 2021
    Review vom 06. Juli 2021