Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed /wiki/spaces/KUN/pages/1780576 Image Removed Image Removed

 

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Note

Die Norm ist zum 1. Januar 2019 außer Kraft getreten.


Link zum Rechtstext

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesbauordnung NRW

TBBListe der Technischen Baubestimmungen vom 4. Februar 2015

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.

Für Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere Anforderungen gestellt werden. Ebenso können Erleichterungen im Einzelfall gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen und Räume oder wegen der besonderen Anforderungen nicht bedarf. Diese Anforderungen und Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf die Bestellung einer oder eines Brandschutzbeauftragten für den Betrieb eines Gebäudes (§ 54 Nr. 18).

Die Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen wurden in der Sonderbauverordnung (Teil 6) geregelt.