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Link zum Rechtstext | Verwaltungsvorschrift über Erleichterungen beim Vollzug von Gesetzen des Umweltschutzes für nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierte oder nach DIN EN ISO 14001 zertifizierte Organisationen vom 16. September 2004 |
Kerninhalte | In der EMAS-Privilegierungs-Verordnung sind Erleichterungen für die Bereiche des Immissionsschutz- und des Abfallrechts geregelt. Mit dieser Privilegierungs-Verwaltungsvorschrift werden für Bremen weitere Regelungen für den abfallrechtlichen und den immissionsschutzrechtlichen Vollzug sowie entsprechende Bestimmungen für den Bereich des wasserrechtlichen Vollzugs getroffen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeräumt, auch nach der DIN EN ISO 14001 zertifizierten Standorten und Organisationen Vollzugserleichterungen in den Bereichen des Immissionsschutz-, Abfall- und Gewässerschutzrechts zu gewähren. |
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