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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Andienung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung vom 10. April 2007

Link zum Rechtstext

Hamburger Andienungsverordnung

Kerninhalte

Ziel dieser Verordnung ist die Gewährleistung einer gemeinwohlverträglichen und ortsnahen Beseitigung von Abfällen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder aus ethischen Gründen einer besonderen Behandlung bedürfen, innerhalb des norddeutschen Raumes gemäß den Festlegungen im „Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle“ vom 26. Juli 2011.