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Link zum Rechtstext | WasseranschlussVO |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt das Anschluss- und Benutzungsrecht von Grundstücken, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen sind, sowie – mit Befreiungsmöglichkeiten – den Anschluss- und Benutzungszwang von Grundstücken, die an eine öffentliche Straße mit betriebsfähiger Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. |
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