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Kurzbezeichnung | Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Schmölln vom 28. Mai 2002 und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schmölln vom 21. April 2021 |
Rechtsebene | Schmölln |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Schmölln zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt, die die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung umfasst. Die Entwässerungssatzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen. Die Beitrags- und Gebührensatzung berechtigt die Stadt insbesondere, Beiträge zur Deckung des Aufwands für die Herstellung/Anschaffung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Herstellungs-/Anschaffungsbeiträge), Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Grundgebühren und Einleitungsgebühren), Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sind, und Straßenentwässerungsgebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser von öffentlichen Straßen und Plätzen zu erheben. Sie regelt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz. |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (mit abrufbaren Änderungssatzungen) |
URL-Adresse | Satzungen - Bürgerservice - Stadt und Rathaus - www.schmoelln.de |