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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 201-054 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information ist die Zusammenfassung der bisherigen DGUV Regeln 101-016 „Dacharbeiten" und 101-020 „Zimmer- und Holzbauarbeiten". Die Inhalte der Regeln wurden zudem aktualisiert. Sie wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die Bauarbeiten an und auf Dächern ausführen, bei denen Dachkonstruktionen (Holzbauarbeiten), Bekleidungen am Dach, Dachdeckungen und Dachabdichtungen sowie Unterkonstruktionen von Dachdeckungen und Dachabdichtungen und deren Beläge hergestellt, instandgehalten, geändert und beseitigt werden. Dazu gehören auch Tätigkeiten zur kompletten Dachabdichtung und deren Schutz, wie z.B. Begrünung, Bekiesung oder Plattenbeläge, jedoch weder Schneeräumarbeiten noch das Errichten von und Arbeiten an Photovoltaikanlagen, Schalarbeiten zur Vorbereitung von Betonierarbeiten, Bewehrungs- und Betonierarbeiten. Sie findet keine Anwendung auf - das Errichten, Instandhalten oder Umlegen von Masten für elektrische Betriebsmittel auf Dächern,
- Bauarbeiten von Häusern in Holztafelbauweise, bei denen Wände, Decken und Dachflächen aus werksmäßig vorgefertigten Elementen aus Holz und Holzwerkstoffen montiert werden,
- Schalarbeiten für Beton- und Stahlbetonarbeiten und
- Verlegen von Profiltafeln, Porenbetonplatten und anderen großformatigen Plattenbauteilen sowie
- Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren für Gesundheit und Leben von Personen, die durch vorhandene und entstehende Gefahrstoffe ausgelöst werden.
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