Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Nutzungsbedingungen Netz

Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB

Netz AG

InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (Stand per Gültigkeit

10

: 15. Dezember

2023

2024 )

Link zum Rechtstext

NBN 2023

INB 2025

Kerninhalte

Die

NBN

INB enthalten Regeln, Fristen, Verfahren, Entgeltgrundsätze und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zugang und Nutzung des Schienennetzes, der Personenbahnhöfe und der Serviceeinrichtungen einschließlich der Personenbahnhöfe der DB

Netz

InfraGO AG.

Die

NBN

INB sind


->

Schienennetz-Nutzungsbedingungen bzw.


->

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen und enthalten die gem. Art. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 über den Zugang zu Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen v. 22.11.2017 geforderten Informationen.

Soweit sich aus den Regelungen der

NBN

INB nicht konkret ergibt, dass ihre Geltung auf die Schienenwegebenutzung oder die Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen beschränkt ist, gelten die Regelungen für beide Bereiche.

Auf dieser Grundlage werden für die Schienenwegebenutzung (einschließlich der eventuell damit verbundenen Nutzung von Personenbahnsteigen) ENV, für die Nutzung von Personenbahnhöfen SNV und für die Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen ENV-SE geschlossen.

Hinweis: Die DB InfraGO AG betreibt die Bereiche Schieneninfrastruktur und Serviceeinrichtungen, die bis Ende 2023 von der DB Netz AG betrieben wurden, und Personenbahnhöfe, die bis Ende 2023 von der DB Station & Service AG betrieben wurden. Die DB InfraGO AG strebt eine Vereinheitlichung der Prozesse in beiden Bereichen an. In einer Übergangszeit sind jedoch noch getrennte Prozesse erforderlich, die z.T. unterschiedliche Regelungen in diesen INB für die beiden Geschäftsbereiche erfordern. Gelegentlich wird in Richtlinien u.ä. des netzzugangsrelevanten bzw. des betrieblich-technischen Regelwerks noch die Unternehmensbezeichnung „DB Netz AG“ verwendet – gemeint ist hier die DB InfraGO AG. Die DB InfraGO AG strebt hier eine einheitliche Bezeichnung an.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. Dezember 2023
Review vom 19. Dezember 2022
Review vom 15. November 2022
Review vom 13. Dezember 2021