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Link zum Rechtstext

Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen vom 2. Mai 2013

Kerninhalte

Die IZÜV regelt die Zulassungspflicht für

  • Gewässerbenutzungen (Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer; Maßnahmen, die die Gewässerbeschaffenheit als solche beeinflussen können), die zu Industrieanlagen gehören, 
  • Anlagen, in die nur industrielles Abwasser eingeleitet wird und die bezüglich ihrer Genehmigung und Überwachung nicht durch andere gesetzliche Vorgaben geregelt sind.

Neben den Anforderungen, die für eine Zulassung erfüllt werden müssen, werden auch Pflichten zur Überwachung des Betreibers und der zuständigen Behörde definiert.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)WHG_Sum_MoC
TagsIZÜVO; IndustriekläranlagenZÜV; IndustriekläranlagenZÜVO; IndKläranlagenZulÜberwV; IndKläranlagenZulÜberwVO¸ IndKläranlZulassÜberwV; IndKläranlZulassÜberwVO

 

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