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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Lackierer

Lackieren und Beschichten (Ausgabe

2006

August 2019)

Link zum RechtstextDGUV Information 209-014

Kerninhalte

Diese

berufsgenossenschaftliche Information weist Lackierer auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren hin.
Sie stellt zudem eine Hilfestellung für effiziente Unterweisungen am Arbeitsplatz dar.

 

...

DGUV Information enthält die wichtigsten Anforderungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten beim Lackieren und Beschichten. Dazu gehören Tätigkeiten wie Lohnbeschichtung, Fensterbau, Stahlbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Musikinstrumentenbau, Schreinerei und KFZ-Reparatur.

Die Information richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die diese Arbeiten durchführen. Aber auch Führungskräfte und im betrieblichen Arbeitsschutz tätige Personen werden unterstützt, zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen sowie der Durchführung von Unterweisungen.

In der Information sind Gefährdungen und Maßnahmen für die folgenden Verfahren NICHT enthalten: Tauchen, Fluten, Gießen, Walzen, Tränken, Elektrotauchlackieren und Pulverbeschichten.