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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hautschutz

in Metallbetrieben

an Holz- und Metallarbeitsplätzen (Ausgabe

2008

Januar 2021)

Link zum RechtstextBGI 658 (alt)

Kerninhalte

Die DGUV Information 209-022

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information soll den für den Gesundheitsschutz zuständigen Personen, wie dem Unternehmer, dem Betriebsrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt bis hin zum Sicherheitsbeauftragten, helfen, Hautgefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen und Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, um Hauterkrankungen zu verhindern.
Sie enthält auch für Mitarbeiter von Metallbetrieben wichtige Hinweise zum Schutz ihrer Haut.

 

vermittelt branchenbezogen die wichtigsten Grundlagen zum Thema Hauterkrankungen, Hautgefährdungen und hautgefährdende Arbeitsbedingungen in den Bereichen Schlosserei/Schweißerei, Zerspanung, Kfz-Werkstätten, Montage und Metallbearbeitung. Neben der Substitution, technischen und organisatorischen Maßnahmen wird auf Hintergründe zu persönlichen Schutzmaßnahmen, deren Auswahl und Bereitstellung eingegangen. Darüber hinaus werden die betriebliche Umsetzung der Schutzmaßnahmen und die Arbeitsmedizinische Vorsorge thematisiert. Ergänzend ist die umfangreiche Aufstellung von Hautgefährdungen und Schutzmaßnahmen nach Arbeitsbereichen und Stoffen ein Instrument bei der Gefährdungsermittlung.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. Februar 2021