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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV (Ausgabe April 2016)

Link zum RechtstextDGUV Information 203-016

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information beschreibt Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile an und in elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV bezüglich

  • der Kennzeichnungen und Abgrenzungen von Arbeitsbereichen,
  • des Zuganges zu Arbeitsbereichen in Innenraumanlagen, Freiluftanlagen und an Freileitungen
    sowie
  • Einweisung und Freigabe.

Sie konkretisiert die DGUV Vorschrift 3 und die DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die Festlegungen nach der elektrotechnischen Bestimmung DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsbereichen.

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