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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von Kranen (Ausgabe August

2012

2023)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 309-001

Kerninhalte

Dieser

berufsgenossenschaftliche

DGUV Grundsatz findet Anwendung auf Krane

im Sinne der BGV D6.
Die Prüfung von Kranen ist unterteilt in
> Prüfungen in Verantwortung des Herstellers, dem in Abschnitt 2 ein Verfahren empfohlen wird, wie er seiner Verantwortung gerecht werden und nachweisen kann, dass er die grundlegenden Sicherheits und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt hat, und
-> Prüfungen in Verantwortung des Betreibers, deren Durchführung in Abschnitt 3 beschrieben ist.

 

, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 52 und 53 „Krane” fallen, einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumKrane_1; Am_SumKrane_2; AufbwSum_Diverse2; Inst_SumPrüfpf

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Januar 2024