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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Substitution (Ausgabe

August 2008

Juli 2020)

Link zum RechtstextTRGS 600

Kerninhalte

Diese

Technische Regel für Gefahrstoffe soll den Arbeitgeber

TRGS konkretisiert im Rahmen

der Erfüllung seiner Substitutionspflicht dabei unterstützen,
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden,
  • Gefahrstoffe durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit nicht oder weniger gefährlich sind oder
  • gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche Verfahren zu ersetzen.

Anlage 1 enthält ein Ablaufschema mit den einzelnen Schritten, die bei der Ermittlung und Durchführung von Substitutionslösungen zu beachten sind.

 

...

ihres Anwendungsbereiches Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_3; FaSi_Gfstoff_Sum_7; FM_Gfstoff_Sum_7; Inst_Gfstoff_Sum_7
Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2020