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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen (Ausgabe April

2012

2024)

Link zum RechtstextTRBA 462

Kerninhalte

Diese

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe

TRBA gilt für die Einstufung von Viren

in eine der vier

und TSE-Agenzien in Risikogruppen gemäß der

Biostoffverordnung.

Sie enthält eine Liste von Viren, die in Risikogruppen eingeteilt sind. Aus der zugeordneten Risikogruppe leitet sich unmittelbar die entsprechende Schutzstufe ab, deren Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.

 

...

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV).

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Mai 2024 I ; II
Review vom 01. Dezember 2021
Review vom 10. November 2020