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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen

– R1 –

(Ausgabe

Juli 2009

August 2024)

Kerninhalte

Diese Technische Regel wassergefährdender Stoffe zeigt Vorgaben

In der TRwS 785 werden Festlegungen, die zur Ermittlung des

Rückhaltevermögens

Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist (R1),

aufLinks zur Rechtsänderung

aufgezeigt.

Sie legt Verfahrensweisen zur Bestimmung der Zeit fest, die bis zum Erkennen einer Leckage verstreicht und die benötigt wird, um geeignete Maßnahmen im Leckagefall durchzuführen.
Sie gibt für die Tätigkeitsbereiche Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden Regelungen zur Bestimmung des Auslaufvolumenstromes an.
Sie normiert für Abfüllvorgänge bei Vorhandensein technischer Sicherheitsvorkehrungen Mindestrückhaltevolumina.
Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, staatliche Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. September 2024
Review vom 01. September 2022