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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen |
(Ausgabe |
August 2024) |
Kerninhalte |
In der TRwS 785 werden Festlegungen, die zur Ermittlung des |
Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist (R1), |
aufgezeigt. |
Sie gibt für die Tätigkeitsbereiche Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden Regelungen zur Bestimmung des Auslaufvolumenstromes an.
Sie normiert für Abfüllvorgänge bei Vorhandensein technischer Sicherheitsvorkehrungen Mindestrückhaltevolumina.
Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, staatliche Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.
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