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Link zum Rechtstext | Industriebaurichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Fassung Januar 2020) |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an
Sie gilt für Industriebauten, i.e. Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen – mit Ausnahme von Hochhäusern. Sie gilt nicht für:
Für Industriebauten mit geringeren Brandgefahren, wie
ist sie ebenfalls nicht anzuwenden. Sie wurde als Anlage B der Liste der Technischen Baubestimmungen eingeführt. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2020 |