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Note

Ab 1. Juli 2017 sollen Meldungen und die Versicherung elektronisch übermittelt werden. Dazu ist das von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellte Internetportal zu nutzen.

...

Link zum Rechtstext

Mindestlohnmeldeverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 26. November 2014

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt, dass Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für die Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz den von der Zollverwaltung hierfür vorgesehenen Vordruck verwenden sollen.

Entsprechendes gilt für Entleiher hinsichtlich der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)HR_Sum_Entsendun; HR_SumMitteilung
Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Juli 2023