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Ein Online-Rechtsregister mit frei zugänglichen Gesetzestexten aufzubauen und zu pflegen, ist leider derzeit noch immer eine recht mühsame keine einfache Angelegenheit, vor allem was die Vorschriften der einzelnen Bundesländer anbelangt. Zwar kann mittlerweile mehr oder weniger problemlos auf alle Länderdatenbanken online zugegriffen werden, bei den Vorschriften sind jedoch fast immer die Fundstellenzitate unvollständig (in der Regel fehlen sowohl Nummern als auch Erscheinungsdaten), und es gibt nur selten die Möglichkeitnur bei Brandenburg und Hamburg werden sowohl Nummer als auch Erscheinungsdatum angegeben, bei Nordrhein-Westfalen und Sachsen jeweils eines von beiden). Umso erfreulicher ist, dass es bereits bei Brandenburg die Möglichkeit gibt, sich den Originalgesetzestext bzw. den Gesetzestext, auf dem eine Änderung/Aktualisierung beruht, direkt anzuschauen, geschweige denn eine entsprechende direkte Verlinkung.Anhand des Beispiels der Landesgleichberechtigungsgesetze wollen wir dies kurz aufzeigendurch direkte Verlinkung auf das Verkündungsblatt anzuschauen. Schleswig-Holstein bietet dies in zwei Verlinkungsschritten an.

Schwierig gestaltet sich teilweise noch der Online-Zugriff auf die Gesetzesblätter der einzelnen Bundesländer. Wir haben dazu Folgendes recherchiert:

Baden-Württemberg
LBGG BW: Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Auf die Verkündungsblätter des Landes Baden-Württemberg kann kostenfrei nur für das laufende und das vergangene Jahr online Auf das Gesetzblatt kann bis 1952 zugegriffen werden. √

Bayern
BayBGG: Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Über die Verkündungsplattform Bayern ist der Online-Zugriff auf die bayerischen Verkündungsblätter problemlos und kostenfrei bis 2009, beim Das Gesetz- und Verordnungsblatt bis 1983 möglich.steht ab 1945 zur Verfügung. √

Berlin
LGBG Bln: Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Vollständige Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts sind online erst ab 2004 einsehbar. Für die Zeit ab 1992 wird online nur ein alphabetisches Gesamtverzeichnis zur Verfügung gestellt.
Bei den Amtsblättern für Berlin können online nur die letzten drei aktuellen kostenfrei eingesehen werden (mit schlechter Lesequalität und nicht kopierfähig). Das Amtsblatt-Archiv ist lediglich für Intranet-Nutzer des Landes Berlin erreichbar.

Brandenburg
BbgBGG: Die Fundstelle (mit Nummer) ermöglicht einen direkten Online-Zugriff auf das angegebene Gesetz- und Verordnungsblatt. Das gilt auch für Gesetzesänderungen (beim Gleichberechtigungsgesetz gibt es allerdings noch keine). Sehr komfortabel und nutzerfreundlich. 
Das Amtsblatt steht erst ab dem Jahr 2000 und das Gesetz- und Verordnungsblatt ab 2001 online zur Verfügung. Hier würden Erscheinungsdaten die Suche erleichtern.

Bremen
BremBGG: Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Das Gesetzblatt bzw. das Amtsblatt wird online nur für 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt. Das geforderte Registrieren bzw. Anmelden ist unnötig umständlich.

Hamburg
HmbGGbM: Bei denFundstellen werden Nummern und Erscheinungsdaten genannt. Schön sind die Auswahlmöglichkeiten PDF, Word, HTML. √

Brandenburg
Das Gesetz- und Verordnungsblatt wurde erst ab 2000 eingestellt. √

Bremen
Das Gesetzblatt steht ab 2013 zur Verfügung. √

Hamburg
Das Gesetz- und Verordnungsblatt enthält alle erforderlichen Daten. Es reicht bis ins Jahr 1955 zurück.

Hessen
HessBGG: Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Die Verkündungsblätter stehen erst ab 2004 online zur Verfügung.

Mecklenburg-Vorpommern
LBGG MV: Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Verkündungsblätter sind online nicht verfügbar.

Niedersachsen
NBGG:
Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Die Verkündungsblätter gehen kostenlos nur bis 2006 zurück; sie sind nicht kopierbar.

Nordrhein-Westfalen
BGG NRW: Das Erscheinungsdatum wird in einer Fußnote angegeben. Beim Fundstellenzitat fehlt die Nummer.
Das Ministerialblatt steht nur ab 2000 zur Verfügung, das Gesetz- und Verordnungsblatt geht bis 1949 zurück. Das Amtsblatt, bei dem die Suchfunktion derzeit umgestellt wird und für die Übergangszeit die Verwaltungssuchmaschine NRW zu nutzen ist, ist die Suche sehr mühsam. Es wird zudem erst ab 2007 zur Verfügung gestellt.

Rheinland-Pfalz
LGGBehM: Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Ein Amtsblatt gibt es nur vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Sonstige Verkündungsblätter sind online nicht verfügbar.

Saarland
SBGG: Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Das Amtsblatt beginnt erst mit Dezember 2009. Dafür gibt es ein Archiv für die Jahre 1945 bis 1998.

Sachsen
SächsIntegrG
Der Zugriff auf die Datenbank ist problemlos möglich. Bei den Fundstellenzitaten ist die Nummer erfreulicherweise angegeben, leider fehlt das Erscheinungsdatum.
Die Verkündungsblätter sind online verfügbar. Das Anmelden ist zwar unnötig umständlich, die Recherche dafür aber sehr komfortabel.

Sachsen-Anhalt
BGG LSA:
Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Der Zugriff auf die Datenbank ist problemlos möglich. Die Fundstellenzitate sind unvollständig: Es fehlen jeweils Nummer und Erscheinungsdatum.
Für das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt gibt es kein Online-Angebot. Das Amtsblatt steht leider erst ab 2007 zur Verfügung. Es ist nicht kopierbar.

Schleswig-Holstein
LBGG SH:
Der Zugriff auf die Datenbank ist problemlos möglich. Leider wird nicht die aktuelle, sondern die durch diese ersetzte Version angezeigt, und die Fundstellenzitate sind unvollständig: Es fehlen jeweils sowohl Nummer als auch Erscheinungsdatum.
Für das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es kein Online-Angebot. 

Thüringen
ThürGIG:
Bei den Fundstellen fehlen Nummern und Erscheinungsdaten; sie können nicht angeklickt werden.
Für das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es kein Online-Angebot. 

Fazit
Es wäre schön, wenn Rechtstexte grundsätzlich kostenfrei und einfach online verfügbar wärenist ab 1955 vorhanden. √

Hessen
Auf das Gesetz- und Verordnungsblatt kann kostenfrei zugegriffen werden. √

Mecklenburg-Vorpommern
Für das Gesetz- und Verordnungsblatt gibt es mittlerweile ein – wenn auch recht umständliches – Angebot (unter „Formalkriterien“ → „Dokumenttyp“)

Niedersachsen
Das Gesetz- und Verordnungsblatt kann seit 2018 kostenfrei online eingesehen werden. Es sind auch Gesetz- und Verordnungsentwürfe auszugsweise verfügbar. √

Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz- und Verordnungsblatt liegt ab 1946 vor. √

Rheinland-Pfalz
Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist nur kostenpflichtig verfügbar.

Saarland
Das Amtsblatt steht ab 1945 zur Verfügung. √

Sachsen
Für das Gesetz- und Verordnungsblatt des aktuellen Jahres stehen Leseversionen der jeweiligen Einzelausgabe kostenlos zur Verfügung. Das Archiv ist kostenpflichtig. √

Sachsen-Anhalt
Das Gesetz- und Verordnungsblatt wird – mit Ausnahme des Inhaltsverzeichnisses der jeweiligen Einzelausgabe – nur kostenpflichtig angeboten.

Schleswig-Holstein
Das Gesetz- und Verordnungsblatt steht seit 2014 zur Verfügung. √

Thüringen
Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist auf der Homepage des Landtags unter „Parlamentsdokumentation → Freie Suche“ unter anderen Veröffentlichungen und daher etwas mühsam zu finden. √

 

Fazit: Es wäre schön, wenn Rechtstexte grundsätzlich online und kostenfrei verfügbar wären. Sie sollten auch immer kopierbar sein. Ein wünschenswerter Service der Länderdatenbanken wäre, über Änderungen zumindest wichtiger Gesetze beispielsweise in Form eines – im optimalen Fall kostenlosen – monatlichen Newsletters zu informieren.


Schlussbemerkungen
Schlussbemerkung: Für hilfreich erachten wir die Rechtsbibliothek Makrolog, die uns insbesondere bei den Fundstellenzitaten stets gute Dienste geleistet hatleistet, und den Parlamentspiegel Parlamentsspiegel, der einen schnellen Überblick über die Gesetzesblätter der Länder verschafft.