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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
durch Sachkundige Oktober 2002Der vorliegende berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält eine Zusammenstellung von Hinweisen zur Feststellung des betriebssicheren Zustands von Fahrzeugen, die dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) unterliegen. Der betriebssichere Zustand umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand (Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit).Dieser DGUV Grundsatz konkretisiert die Festlegung der Prüffristen, die Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen und die Durchführung wiederkehrender Prüfungen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Inst_SumPrüfpf |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 10. Februar 2023 |