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Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung Helmstedt

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 17der 19. Änderungssatzung vom 1520. Dezember 2021 2023 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 19der 21. Änderungssatzung vom 1520. Dezember 20212023

Rechtsebene

Helmstedt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Helmstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle bewirtschaftet. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Juni 2024
Review vom 08. März 2022   - 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt
Review vom 08. März 2022   - 19. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt 
Review vom 1. September 2020
Reviews vom 08. März 2022 I und II

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adressehttps://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1576681162/

Abfallentsorgungssatzung_2022.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adressehttps://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1576680928/Abfallgebuehrensatzung_2022.pdf

Abfallgebührensatzung