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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung Kreis Nordfriesland |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Nordfriesland vom 6. Dezember 2019 und Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Nordfriesland vom 1. Januar 2021 |
Rechtsebene | Husum |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Kreis Nordfriesland, dessen Kreisstadt Husum ist, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt neben dem Umfang der Entsorgungspflicht insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Überlassungspflicht. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Kreis, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für die Inanspruchnahme zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlagen und die Gebührenhöhe fest. HINWEIS: Zur Durchführung der Aufgaben der Abfallbewirtschaftung gründete der Kreis am 1. Oktober 1995 als 100 %ige Tochtergesellschaft die Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH (AWNF). |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | https://www.awnf.de/wp-content/uploads/Abfallwirtschaftssatzung-1.pdf |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.awnf.de/wp-content/uploads/Abfallgebuehrensatzung.pdf |
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