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Kurzbezeichnung | AbwasserSchmutzwasserbeseitigungs- und Beitrags- und GebührensatzungAbwasserzweckverband Siek | ||
Bezeichnung | Satzung über die Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „Abwasserverband Siek" vom 27. November 1991 Schmutzwasserbeseitigung der Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - für die Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld (ehemals Zweckverband Abwasserverband Siek) vom 2. Juni 2023 und Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „Abwasserverband Siek" vom 6. Dezember 2016Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld (ehemals Zweckverband Abwasserverband Siek) vom 02. Juni 2023 | ||
Rechtsebene | Stapelfeld | ||
Art der Norm | Satzung | ||
Kerninhalte | Die Abwassersatzung bestimmt, dass der Abwasserzweckverband Siek, dem sich die Gemeinde Stapelfeld angeschlossen hat, in seinem Gebiet die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) als öffentliche Einrichtung betreibt und die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen und Einrichtungen (Abwasseranlagen) sowie die Abfuhreinrichtungen für die Abwasserbeseitigung schafft. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.Die Beitrags- und Gebührensatzung berechtigt den Zweckverband, Beiträge zur Deckung des Aufwands für die erstmalige Herstellung, den weiteren Ausbau oder Umbau der Abwasseranlagen – nur Schmutzwasser – einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Abwasserbeiträge), Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Aufwendungsersatz) und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwassergebühren) zu erheben. Sie legt insbesondere den Beitragsmaßstab und die Beitragssätze bzw. den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. | Links zur Rechtsänderung | Review vomHamburger Stadtentwässerung – Anstalt des öffentlichen Rechts – (HSE) ist für die Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld (ehemals Zweckverband Abwasserverband Siek) nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Landeswassergesetz und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld sowie dem Zweckverband Abwasserverband Siek und dem Amt Siek vom 22. Dezember 2022 zuständig und dazu verpflichtet. Die HSE erhebt Beiträge für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtungen (Anschlussbeiträge) einschließlich des ersten Grundstücksanschlusses. Die Erschließung von Grundstücken in neuen Baugebieten (räumliche Erweiterung der Schmutzwasserbeseitigungsanlagen) gilt als Herstellung zentraler öffentlicher Schmutzwasserbeseitigungseinrichtungen. Die HSE erhebt für die Vorhaltung und Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtungen Gebühren. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 Review vom 13. Mai 2022 Review vom 07. April 2021 | ||
Rechtsnorm-Links | |||
Bezeichnung | Abwassersatzung | ||
Schmutzwasserbeseitigungssatzung_2023.pdf (hamburgwasser.de) | |||
Rechtsnorm-Links | |||
Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung | ||
Beitrags-_und_Gebuehrensatzung_2023.pdf (hamburgwasser.de) |