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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2007 |
Kerninhalte | weck Zweck dieses Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen 1. - die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Strategischen Umweltprüfung frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden,
2. a. der - - der Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben,
b. der - - der Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh die möglich berücksichtigt wird.
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