Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed /wiki/spaces/KUN/pages/1780576  Image Removed Image Removed    

 

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Enteignungsgesetz für die Freie Hansestadt Bremen vom 5. Oktober 1965

Link zum RechtstextEnteignungsgesetz für Bremen

Kerninhalte

Nach diesem Gesetz kann gegen Entschädigung enteignet werden, wenn die Enteignung

  • aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften zulässig und das Verfahren nach Landesrecht durchzuführen ist, oder 
  • aufgrund landesrechtlicher Vorschriften zulässig ist, oder 
  • aus sonstigen Gründen des allgemeinen Wohls erforderlich ist.


Wird nach diesem Gesetz enteignet, so können Grundstücke zur Entschädigung in Land durch Enteignung beschafft und durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte im Wege der Enteignung ersetzt werden.

...