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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Förderrichtlinie Erneuerbare Energien vom 15.November 2019Dezember 2023 |
Kerninhalte | Nach dieser Förderrichtlinie werden zusammen mit den jeweiligen speziellen Fördermodulen Maßnahmen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien gefördert, die zu einer zusätzlichen, über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Umweltentlastung führen. Förderempfänger können sein: -> Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung -> Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte |
Links zur Rechtsänderung |