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Link zum Rechtstext | Erneuerbare-Wärme-Gesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg vom |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Einsatz von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärmeversorgung bei Gebäuden und die effiziente Nutzung der Energie in Baden-Württemberg zu steigern, die hierfür notwendigen Technologien weiter auszubauen und dadurch die Nachhaltigkeit der Energieversorgung im Wärmebereich zu verbessern. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 schrittweise zu verringern und bis zum Jahr 2030 eine Minderung um mindestens 65 Prozent zu erreichen. Es gilt für |
alle am 1. Januar 2009 bereits errichteten Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt werden. | |
Links zur Rechtsänderung |