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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Eisenbahnregulierungsgesetz vom 29. August 2016 |
Link zum Rechtstext | ERegG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt für Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
Es gilt für die Nutzung von Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen im inländischen und grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Es gilt ferner für die Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie, insbesondere Fahrstrom, und Telekommunikationsleistungen, soweit dies jeweils durch dieses Gesetz bestimmt ist. |
Links zur Rechtsänderung |
13. Dezember 2022 |