Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
12 1999 |
Link zum Rechtstext | BBodSchV |
Kerninhalte | Diese Verordnung |
gilt für die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie für die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung nach § 8 Abs. 3 und § 9 des Bundes-Bodenschutzgesetzes, Anforderungen an die Gefahrenabwehr durch Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen sowie durch sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen nach § 4 Abs. 2 bis 5, § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes, ergänzende Anforderungen an Sanierungsuntersuchungen und Sanierungspläne bei bestimmten Altlasten nach § 13 Abs. 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes, Anforderungen regelt nähere Anforderungen, insbesondere -> zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen |
nach § 7 des Bundes-Bodenschutzgesetzes einschließlich der , einschließlich Anforderungen an das Auf- |
und oder Einbringen von Materialien |
nach § 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes, die Festlegung von Prüf- und Maßnahmenwerten sowie von Vorsorgewerten einschließlich der zulässigen Zusatzbelastung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes.Tags | BundBodenschutzV; BundBodenschutzVO; BundBodschutzV; BundBodschutzVO; BBSchutzV; BBSchutzVO; BBodschutzV; BBodschutzVO; BundBSchutzVO; BundBSchutzVO |
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