/wiki/spaces/KUN/overview Image Removed Image Removed 5 Technische Regeln 5.12 TRBS
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährdung – 31 August 2007 |
Link zum Rechtstext | TRBS 1151 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung von Gefährdungen und der Belastung sowie für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln - an der Schnittstelle zwischen Mensch
/Arbeitsmittel, insbesondere auf Grund unzureichender Berücksichtigung von ergonomischen Zusammenhängen.Sie enthält Beispiele zur Vermeidung von Handlungsfehlern sowie Hinweise für die ergonomische Gestaltung und zum Schutz vor erhöhten Belastungen und - und Arbeitsmittel bei der Erfüllung der Arbeitsaufgabe unter Berücksichtigung der ergonomischen Zusammenhänge insbesondere zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Fertigungsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe;
- die von der Arbeitsumgebung oder Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden, ausgehen;
- durch physische und psychische Belastungen, die zu negativen Beanspruchungsfolgen für die Beschäftigten führen.
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