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LebensmittelnAnhänge | Anhang I (Vitamine und Mineralstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen)Anhang II (Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen)Anhang III (Stoffe, deren Verwendung in verboten oder eingeschränkt ist oder von der Gemeinschaft geprüft wird) |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln mit dem Ziel angeglichen, das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen.
Sie gilt unbeschadet spezifischer Bestimmungen in Gemeinschaftsvorschriften über -> Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, und, sofern keine spezifischen Bestimmungen vorliegen, unbeschadet der Anforderungen an die Zusammensetzung solcher Erzeugnisse, die aufgrund der besonderen Ernährungsbedürfnisse der Menschen, für die sie bestimmt sind, erforderlich sind, -> neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, -> genetisch veränderte Lebensmittel, -> Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe, -> zugelassene önologische Verfahren und Behandlungen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2024 Review vom 02. Juni 2023 Review vom 01. April 2023 Review vom 01. Dezember 2022 Review vom 03. Juni 2022 Review vom 01. Juni 2021 Review vom 12. April 2021 |