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Link zum Rechtstext | BGI 790-016 (alt) |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext |
Kerninhalte | Diese |
Sie gelten für Arbeitsbereiche, in denen im Tauchverfahren Metall- und/oder Kunststoffteile beschichtet oder Aluminiumteile im Eloxalverfahren behandelt werden.
Sie gelten unter anderem für:
-> Vorbehandlungsverfahren, z.B. Polieren, Glänzen, Reinigen und Heißentfettung
> Beschichtungsverfahren, z.B. Glanz und Hartverchromen, Vernickeln, Verkupfern und Verzinken
-> Nachbehandlung, z.B. Chromatieren und Entmetallisierung
> Anlagentechniken, z.B. manuell bediente Anlagen, automatische Anlagen, Aufsteck und Abnahmestation.
Sie gelten nicht für Verfahren bei der Leiterplattenherstellung, beim Brünieren und Lackieren und beim Feuerverzinken sowie beim Betrieb von Bandbeschichtungsanlagen. Auch sind Reinigungsverfahren außerhalb der Vorbehandlung und die Wartung im Allgemeinen ausgenommen.
DGUV Information enthält Hinweise zu den erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen bei verschiedenen Vorbehandlungs- und Beschichtungsverfahren sowie bei der Nachbehandlung und Verfahrenstechnik in der Galvanik. Sie ist Teil der Schriftenreihe „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger nach der Gefahrstoffverordnung“, kurz EGU. Diese dienen Unternehmen als Hilfestellung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung. | |
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