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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1055/2013 der Kommission vom 25. Oktober 2013 zur Zulassung einer Zubereitung aus Orthophosphorsäure als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

Link zum RechtstextDurchführungsverordnung (EU) Nr. 1055/2013

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung wird die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie

"technologische Zusatzstoffe"

„technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe

"Konservierungsstoffe"

„Konservierungsstoffe“ einzuordnen ist, unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese Zubereitung enthaltenden Futtermittel, die vor dem 19. Mai 2014 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 19. November 2013 galten, hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.


Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1055/2013 stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003. Änderungen zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1055/2013 werden zukünftig unter der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 gepflegt.
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