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Note |
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Ersetzt zum 21. April 2018 die Richtlinie 89/686/EWG. |
Link zum Rechtstext | PSA-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, um den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der Union. In Anhang I sind die Kategorien der Risiken festgelegt, vor denen PSA die Nutzer schützen sollen; in Anhang II werden die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen beschrieben. Sie gilt nicht für PSA, die
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | AufbwSum_Produktsicherheit; Eink_SumCE; F2_SumUnterweisung; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumUnterweisung; Inst_SumUnterweisung; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; ProdS_SumPSA; QM_SumCE |
Links zur Rechtsänderung |
11. Mai 2023 |